Vorratsdatenspeicherung: Gastgeber und Gäste unter Beobachtung

Am 4. März berät das Bundeskabinett über einen Gesetzesentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble, der die Speicherung von Daten von Privatpersonen, die visapflichtige Ausländer einladen, erlauben soll. Betroffen sind nicht nur die Gastgeber, bei denen es sich sowohl um private als auch um öffentliche Personen handeln kann, sondern auch die Gäste.

Ausländer müssen vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum an der deutschen Botschaft ihres Landes beantragen und einen Reisezweck angeben. So sollte bisher die missbräuchliche Verwendung dieser Visa vermieden werden.

Die “Visa-Einlader-und-Warndatei” besteht aus zwei Datenbanken; den wichtigeren Teil stellt die “Warndatei” dar, in der Personen aufgelistet werden, die zuvor durch Visa-Missbrauch, Drogen- oder Gewaltdelikte aufgefallen sind.

Wird künftig außerhalb Deutschlands ein Visumsantrag bearbeitet, gelangt zunächst eine Anfrage nach Deutschland, wo die Warndatei abgefragt wird. Personen, die besonders oft Ausländer einladen (etwa bei Verwandschaftsverhältnissen) geraten ebenso wie bereits in der “Warndatei” aufgelistete Personen in eine gründliche Kontrolle – so will es zumindest der Gesetzesentwurf.

Die Idee für diese “Datei” ist schon alt: Ende 2008 gaben auch Vertreter der SPD ihr OK für das Vorhaben. Der Kostenpunkt liegt übrigens bei fast sieben Millionen Euro, für die Pflege der Datenbank will die Regierung 46 neue Stellen schaffen – zusätzlich erforderliche Angestellte für die gründlichere Prüfung “verdächtiger” Visaanträge sind nicht geplant. Man darf also mit mehr abgelehnten Anträgen rechnen.

Mehr Rechte für das BSI

In diesen Tagen debattiert der Bundesrat über einen bereits im Januar vorgelegten Gesetzesentwurf, der es dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) erlauben soll, Angriffe auf die nationale IT-Infrastruktur frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Geplanten Befugnisse, wie das Abhören der internetbasierten Kommunikation zwischen Bürgern zur Früherkennung von Bedrohungen, stehen Beobachter äußerst kritisch gegenüber, und das mit gutem Grund: Wolfgang Schäuble, Sicherheitsfanatiker und Begründer der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland äußerte sich dazu mit den Worten:

Ohne einheitliche hohe Sicherheitsstandards und eine klare Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesverwaltung wächst die Gefahr, dass Schwachstellen ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen.

Oder aus der Sicht der Schäuble-Kritiker: Das Gesetz, das eigentlich zur Abwehr von Anschlägen auf virtueller Ebene geschaffen werden soll, könnte damit zur Abwehr von echten Anschlägen zweckentfremdet werden – für die Sicherheit ganz toll, aber es ist ein anderer Vorwand, um Daten über die Bürger und besonders ihre Kommunikation zu gewinnen – wer garantiert uns, dass die gewonnenen Daten nur zur Abwehr genutzt und beim Bund in Sicherheit vor Missbrauch sind?

Wieder einmal eine Debatte um Gesetzesentwürfe, die

  1. von einem Herrn unterstütz werden, der für seine eigene Website das Kennwort “gewinner” verwendet und über IT-Sicherheit bestens informiert ist, siehe dazu Erneut Website von Wolfgang Schäuble gehackt
  2. einem Staat nutzen sollen, dessen Armee (Bundeswehr) eine derart miserabel gesicherte IT-Infrastruktur hat, dass sie sich durch Attacken eines seit vier Monaten bekannten Wurms lahmlegen lässt

Aus anderen Meldungen, die teilweise etwas älter sind, wissen wir auch, dass es sowohl den deutschen, als auch international agierenden Sicherheitsbehörden nicht gelungen ist, etwa die Kommunikation des Internettelefonieprogramms Skype abzuhören. Mit Skype kann man nicht nur telfonieren, sondern auch Chatten und Dateien verschicken. Deshalb wissen wir: potentielle Terroristen verwenden Skype.

Mehr dazu:

Überwachet! – Ausgabe 1 erschienen

Wenige Monate nach der ersten BKA-Reform hat das Überwachet - Ausgabe 1 Bundesinnenministerium eine eigene Zeitschrift herausgegeben, um die Vorteile der Gesetzesreformen zu erläutern und Ermittlungspraktiken vorzustellen.

Die Zeitschrift ist ab sofort für € 4,80 in Deutschland erhältlich und soll quartalsweise erscheinen.