IP-Speicherung für Seitenbetreiber

Wolfgang Schäuble plant eine Änderung des Telemediengesetzes, die Betreibern von Websites das Speichern von IP-Adressen erlauben soll. Der Vorwand: dies solle helfen, Angriffe zu erkennen und in schweren Fällen den Zugang von bestimmten Adressen zu blockieren (etwa mittels .htaccess).

Die Problematik:

  1. IP-Adressen werden bereits von den meisten Website-Betreibern gespeichert, um statistische Informationen über den Seitenaufruf zu sammeln.
  2. Bei den meisten privaten DSL-Zugängen ändert sich die IP-Adresse mindestens täglich. Das Ermitteln eines Angreifers wird dadurch erschwert.

Kritiker bemängeln, dass Angebotsbetreiber je nach Größe ihres Angebots berechtigt sein können, gesammelte IP-Adressen länger aufzubewahren, da ein Angriff auf ihre Systeme weitaus schlimmere Folgen haben kann als auf eine Website mit nur wenigen Besuchern pro Stunde.

Der Gesetzesentwurf ziehe keine klare Linie und sei unscharf formuliert, so die Kritiker, darunter auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Webmastern ist das Speichern von IP-Adressen ihrer Besucher nicht untersagt, das neue Gesetz soll dies aber ausdrücklich erlauben, jedoch auch die Frist Löschung festlegen. Normalerweise genügt ein Tag, nachdem gesammelte IP-Adressen zu statistischen Zwecken ausgewertet werden konnten.

Der Gesetzesentwurf wird nicht nur wegen seiner schwammigen Formulierung kritisiert, sondern es wird auch befürchtet, dass gespeicherte IP-Adressen genutzt werden können, um Personen nachzuweisen, welche Websites sie besucht haben; eine Art freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Seiten der Websitebetreiber also?

Wolfgang Schäuble kritisiert das Bundesverfassungsgericht

Ginge es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dürfte das Bundesverfassungsgericht nicht so tief in die Gesetzgebung eingreifen. Laut FAZ äußerte sich Schäuble gegenüber dem BVG-Richter Hassemer “wer Gesetze gestalten will, soll sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu werden”.

Im März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die seit Jahresbeginn 2008 geltenden Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung nach über 30 000 Beschwerden gegen diese ein. Im September wurden diese Einschränkungen um weitere sechs Monate verlängert. Schäuble soll dazu gesagt haben:

“Ich habe Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht wirklich entscheiden soll, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.”

Max Staedler (FDP) äußerte sich über Schäuble:

“Die Kritik von Herrn Schäuble ist völlig verfehlt. Das Bundesverfassungsgericht ist geradezu verpflichtet einzugreifen, wenn der Gesetzgeber die Grenzen der Verfassung nicht einhält. […] Wir brauchen keine Kritik an Karlsruhe [am Bundesverfassungsgericht], sondern eine Bundestagsmehrheit, die von sich aus auf die Einhaltung der Bürgerrechte achtet.”

Mit seinen extremen Ansichten und gewagten Äußerungen zieht Wolfgang Schäuble zunehmend Aufsehen und Kritiken auf sich. Erst am Anfang des Monats forderte er eine verstärkte Überwachung von Einreisenden Ausländern und ihren Gastgebern und auch die Überwachung von Minderjährigen, die das Internet nutzen, waren im Gespräch.

Video-Chat mit Wolfgang Schäuble

Morgen, am Donnerstag, veranstaltet Tagesschau.de zwischen 13:00 und 13:30 Uhr einen (nicht wirklich interaktiven) Video-Chat mit Wolfgang Schäuble, kündigt sie in einem nicht sehr neutralen Beitrag heute an. Interessierte können ab sofort ihre Fragen einschicken und Themen vorschlagen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schon jetzt zeichnet sich ab, welche Themen die Live-Diskussion dominieren sollen: Die meisten Stimmen haben im Moment “Datenschutz” und “Vorratsdatenspeicherung”.

Wolfgang Schäuble wird sich wegen seinen Forderungen nach BKA-Novelle und Vorratsdatenspeicherung morgen nur 30 Minuten lang den kritischen Fragen der Zuschauer stellen müssen.