Video-Chat mit Wolfgang Schäuble

Morgen, am Donnerstag, veranstaltet Tagesschau.de zwischen 13:00 und 13:30 Uhr einen (nicht wirklich interaktiven) Video-Chat mit Wolfgang Schäuble, kündigt sie in einem nicht sehr neutralen Beitrag heute an. Interessierte können ab sofort ihre Fragen einschicken und Themen vorschlagen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schon jetzt zeichnet sich ab, welche Themen die Live-Diskussion dominieren sollen: Die meisten Stimmen haben im Moment “Datenschutz” und “Vorratsdatenspeicherung”.

Wolfgang Schäuble wird sich wegen seinen Forderungen nach BKA-Novelle und Vorratsdatenspeicherung morgen nur 30 Minuten lang den kritischen Fragen der Zuschauer stellen müssen.

Was die Bush-Regierung verschwieg

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stellte sich die US-Regierung unter Bush selbst Genehmigungen aus, die das Überwachen mit Methoden erlaubten, die von der Verfassung her gar nicht erlaubt gewesen wären.

Seit 2001 bis offiziell 2003 und vermutlich sogar bis jetzt konnten (und können?) die Geheimdienste die komplette elektronische Kommunikation der US-Bürger überwachen: Telefongespräche, Faxe, E-Mails und was sonst so über das Internet ging, wurde überwacht. Zur Vorratsspeicherung reichten die Kapazitäten der Server bisher nicht aus. Bevorzugt wurde der Informationsverkehr von Nachrichtenagenturen wie Zeitungen und Sendern vorsorglich gespeichert, auch die über die Netzwerke der Beobachteten übertragenen Kreditkarteninformationen sollen erfasst worden sein.

Die neue US-Regierung unter Obama hat nun Dokumente veröffentlicht, nach denen das Lauschprogramm der Sicherheitsbehörden über die Verfassung gestellt worden sei (so Heise Online). Aus den Dokumenten geht unter anderem hervor, dass etwa Militäreinsätze gegen US-Bürger oder Terrorismus-Netzwerke rechtmäßig sein können, obwohl der 4. Zusatzartikel der Verfassung sie vor den staatlichen Übergriffen schützen würde.

Internetzensur: Whitelist für offenes WLAN

Christine Albanel, Kultusministerin Frankreichs, fordert eine sogenannte Whitelist für öffentliche WLAN-Hotspots in Frankreich. Benutzer dieser Hotspots sollen nur noch staatlich genehmigte Websites aufrufen können.

Bis jetzt ist eigentlich noch gar nichts klar: Für welche Hotspots (öffentliche oder private) soll die Pflicht zur weißen Liste gelten? Was sind die Filterkriterien? Was, wenn Seiten zu Unrecht blockiert werden?

Sollte ihr Vorschlag, die Straßenproteste ignorierend, tatsächlich angenommen werden, hätten die Sicherheitsbehörden oder wie man sie nenne will viel zu tun: Whitelists sind Erlaubnislisten – es dürften viel mehr Websites bekannt sein, deren Inhalt nicht verboten oder zweifelhaft ist als solche, die etwa Urheberrechte verletzten oder fraglichen Inhalt anbieten.

Während der Wahn nach Internetzensur in Australien nun endgültig ein Ende gefunden hat und vielleicht auch bald in Deutschland abklingt, scheint man in Frankreich gerade damit anzufangen. Wie auch bei uns werden völlig unüberlegt Vorschläge unter dem Deckmantel der Verbesserung der Sicherheit gemacht, die in Wirklichkeit bestens dazu geeignet sind, Zugriffe potenzieller Terroristen zu protokollieren oder einfach nur gewaltig in der Umsetzung sind.

Je nachdem, für wen die WLAN-Whitelist-Pflicht später gelten soll, falls sie überhaupt umgesetzt werden wird, wird das ein Rückschlag für das in Städten so beliebte freie WLAN – Betreiber müssen die Whitelist irgendwie einpflegen oder stellen einfach den Betrieb ein – abhängig davon, was rentabler ist.