Verbraucherzentrale mahnt erfolgreich Soziale Netzwerke ab

image Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich die Sozialen Netzwerke Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ abgemahnt. Beanstandet wurden zahlreiche Klauseln der AGB und Datenschutzbestimmungen. Alle Anbieter unterzeichneten entsprechende Unterlassungserklärungen.

Die abgemahnten Unternehmen dürfen nun zum Beispiel Fotos der User nicht mehr für eigene Zwecke verwenden. Außerdem soll für restriktive Profil-Voreinstellungen gesorgt werden, die gerade neue Nutzer, die sich noch nicht auskennen, schützen sollen. Auch weitere Regelungen zur umfassenden Datennutzung müssen bis spätestens Januar 2010 getroffen werden.

Die Leiterin des Projekts “Surfer haben Rechte” der Verbraucherzentrale begrüßte es, dass sich die Netzwerke kooperativ zeigten und auch Änderungen zustimmten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgingen.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale Gerhard Billen kündigte an, weitere Internetangebote zu überprüfen, um Internetnutzer zu schützen.

Union erwirkt Recht auf Weiterverkauf von Adressdaten

Nach den Verhandlungen um das neue Bundesdatenschutzgesetzt erwirkte die Union (CDU/CSU) mit ihrer Drohung, die Gesetzesänderung scheitern zu lassen, einen Kompromiss, mit dem sich die SPD nicht zufrieden zeigen will.

Bei der Neuregulierung im Datenschutzgesetz habe man zwar Verbesserungen erzielen können, im Wesentlichen sei man aber unzufrieden, so Sebastian Edathy, SPD.

Firmen, die Adressdaten von Kunden besitzen, dürfen diese auch weiterhin verkaufen, solange die Person, um deren Daten es dabei geht, nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wenn Firmen aber gekaufte Adressen verwenden, müssen sie den Verbraucher aber informieren, woher sie diese haben. Die Verbraucher können der Verwendung dann widersprechen.

Das von der SPD gewünschte Verbandsklagerecht wurde von der Union abgeschmettert: Dieses Recht hätte es Verbraucherschutzzentralen ermöglicht, Klagen zu führen und somit die Datenschutzbeauftragten der Länder entlastet.

Garantie für Software

(SZ) Die EU-Kommissarinnen für Medien und Verbraucherschutz Viviane Rending und Meglena Kuneva haben vorgeschlagen, dass Verbrauchern von Computersoftware die gleichen Rechte eingeräumt werden sollen wie denen von körperlichen Produkten.

Etwa bei Küchengeräten oder Musikanlagen ist es selbstverständlich, dass man diese bei einem Defekt innerhalb der Garantiezeit zurückgeben kann und sein Geld wiederbekommt. Diese Regelung soll es nach dem Willen der Kommissarinnen schon bald auch für Softwareprodukte geben.

In der Vergangenheit gelangten des Öfteren nicht funktionierende PC-Spiele in den Handel, für die die Hersteller keine brauchbaren Patches liefern konnten – die Rückgabe war nur in seltenen Fällen infolge der Kulanz der Händler möglich.
Neben nicht funktionierenden oder oft abstürzenden Spielen würde die Regelung auch für jede andere Art von Software gelten, als Beispiele wurden unter anderem "wirkungslose Antivirenprogramme" genannt.

Ob die Klauseln nur für Anwenderprogramme oder auch für Kombinationen aus Treibern und Geräten gelten sollen, ist nicht bekannt. Problematisch wird es zum Beispiel oft bei Geräten der unteren Preisklasse, die mit einer veralteten Software ausgeliefert werden – mitgelieferte Treiber funktionieren unter aktuellen Betriebssystemen nicht oder vertragen sich nicht mit Service Packs.

Garantieanspruch hat – wie es auch beim normalen Endanwendersupport gilt – nur, wer die Software auf legalem Wege erworben hat. In Deutschland handelt es sich bei 27% aller eingesetzten Softwareprodukte um Raubkopien oder Fälschungen, in Griechenland ist der Anteil (seit zehn Jahren) sogar mehr als doppelt so hoch.