Verkaufsverbot für Word aufgehoben

(CW) Das am 11. August gefällte Verkaufsverbot gegen Microsofts Textverarbeitungsprogramm Word wurde aufgehoben.

Richter des Bundesgerichtshofs haben das von Davis gefällte Verbot nach einer Berufung aufgehoben. Microsoft muss den Verkauf einer Word-Version, die von i4i bemängelte Techniken beherrscht, demnach nicht am 10. Oktober einstellen.

Microsofts Revision war vergangene Woche im Schnellverfahren genehmigt  worden, heute müssen Vertreter des Konzerns allerdings noch vor drei Richtern vorsprechen.

Richter Davis befand Microsoft für schuldig, absichtlich Patente des Klägers i4i ScreenShot036 verletzt zu haben, um dessen Produkte überflüssig zu machen. Zur Strafe sollte Microsoft eine Summe von 290 Millionen US-Dollar an den Kläger zahlen.

Dass das Urteil aufgehoben würde, zeichnete sich ab: Fachleute bemängelten, dass das Urteil übereilt und ohne vollständige Aussprache gefallen sei. Zudem wurde dem Gericht in Texas vorgeworfen, auch in der Vergangenheit den Klägern bei bei Patentansprüchen den Klägern Recht zu geben und besonders “Klägerfreundlich” zu sein.

Sowohl Microsoft aber auch i4i zeigen sich zuversichtlich, ihre Interessen durchsetzen zu können.

Richter: Microsoft soll i4i-Patente absichtlich verletzt haben

(CW) Dokumente über das letzte Woche gegen Microsoft ausgesprochene Verkaufsverbot für Word enthalten angeblich Informationen darüber, dass sich der Konzern vorsätzlich mit “i4i” angelegt hat.

Die Vorwurf lautet, Microsoft habe seit 2001 daran gearbeitet, die von i4i entwickelte Software mit neuen Funktionen in Word überflüssig zu machen. In einem Urteil, das vergangene Woche gefällt wurde,  wurde Microsoft zu einer Geldstrafe in Höhe von 290 Millionen US-Dollar und einem Verkaufsverbot für Word 2003, 2007 und 2008 (Mac) innerhalb der USA verurteilt.

Der Richter des District Court sah es als erwiesen, dass Microsoft mit den in Word implementierten Funktionen absichtlich Patente des kanadischen Softwareherstellers verletzt. Dies lasse sich auch aus einer E-Mail schließen, die vor Gericht vorgetragen wurde. Diese E-Mail wurde von Martin Sawicki, einem der Entwickler, die die XML-Funktionen für Word entwickelten, mit der Beschreibung des von i4i angemeldeten Patents weitergeleitet.

Das soll im Jahr 2003 gewesen sein. “Wir haben die Produkte von i4i vor einiger Zeit gesehen und wollten die Entwickler treffen.” und “Word 11 [später 2003 genannt] wird i4i überflüssig machen.”, ferner: “wenn wir das [was i4i macht] ordentlich machen, werden die unnötig” heißt es in der Mail angeblich.

Bei dem von i4i angemeldeten Patent geht es, soweit bekannt, um das Prinzip, Funktionen in XML-Dokumenten in getrennten Bereichen abzuspeichern. In Word wird dies so umgesetzt, dass es einen Bereich für benutzerdefiniertes XML gibt.

Microsoft kann sich demzufolge mit geringen Veränderungen an Word einem gravierenden Bestandteil des Urteils entziehen: das Verkaufsverbot wäre ungültig, wenn Word die von i4i patentierte Funktion nicht mitbrächte.

Bei Microsoft bezeichnet man diese zunächst einfach erscheinende Lösung als schwierig: die Neuentwicklung bestehender und kommender Wordversionen ist eine riesige Aufgabe, erklärt auch Richter Davis.

Wenn Microsoft dem Urteil entsprechen müsste, würde es vermutlich fünf Monate dauern, bis eine überarbeitete Word-Version zur Verfügung gestellt werden kann.

Microsoft wird übrigens nicht gezwungen, bereits ausgelieferte Versionen von Word nachträglich per Update zu verändern – stattdessen sollen nur die Versionen, die nach dem 20 Oktober verkauft werden, den Anforderungen von i4i entsprechen.

Nachwirkungen

Das Urteil mit seiner mächtigen Geldstrafe und dem zunächst verheerend erscheinenden Verkaufsverbot für Word hat erneut eine Debatte um den Sinn von Softwarepatenten ausgelöst. Softwarepatente stehen besonders in der Kritik, weil sie es erlauben, Verfahren zu patentieren (wie in diesem Fall). Zum Vergleich: Wirtschaftswissenschaftler scheiterten bisher damit, ihre Verfahren patentieren zu lassen.

In Deutschland beziehungsweise Europa sind Softwarepatente und die Patentierung von Verfahren nicht möglich (§1 Abs. 2 und 3 und Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ).

Beobachter befürchten auch, dass sich das Patent auf das von Sun geförderte OpenOffice.org auswirkt: dieses verwendet ebenfalls Funktionen für die XML-Behandlung, die mit denen von Microsoft Office vergleichbar sind.

Betroffen wäre auch das kommerzielle Produkt “StarOffice”.

Windows 7 mit Cookie

In China sind Kekse aufgetaucht, deren Bäcker sich Windows 7-Logo und den Schriftzug offensichtlich zunutze machen wollen, um ihre kleinen Produkte zu verteilen.

Schlecht ist der Gag ja nicht, aber man munkelt, dass sie zusammen mit den Raubkopien verteilt werden, die schon seit längerem im Reich der Mitte kursieren sollen.

Keks

Für Europa gibt es eine Version ohne Zucker, da die Gewinnung des Rohstoffs im Herkunftsland deutsche Zuckerrübenbauern benachteiligt.

In den USA wurden die Kekse per Gerichtsurteil verboten, da eine in Texas ansässige Firma mit dem Name “tut4tut” geklagt hatte, das Patent auf getrennte Herstellung von Keksteig und Verpackung zu halten.

Freitag? Huch, ist erst morgen. Aber da hab ich Urlaub, heute ist also gefühlter Freitag.

Foto von BBBBianca, Flickr