US-Gericht untersagt Microsoft den Vertrieb von Word

(seattlepi) Die Patentklage der US-Amerikanischen Firma "i4i, Inc." führte jetzt dazu, dass ein Gericht in Texas dem Softwarehersteller Microsoft untersagte, ein Textverarbeitungsprogramm, das die Dateiformate DOCX, XML und DOCM lesen und schreiben lann, weiter zu vertreiben.

Das Arbeiten mit XML-basierten Formaten ist eine der wichtigsten Neuerungen in Office 2007.

Grundlage für die Klage ist laut i4i die Verletzung eines Patents von 1998. i4i konnte das Gericht überzeugen, dass Microsoft das Patent der Firma verletze.

Microsoft wurde ferner zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 290 Millionen US-Dollar verurteilt – vorläufig: denn innerhalb von zwei Monaten kann der Konzern Berufung einlegen.

Sowohl Beobachter als auch Microsoft selbst sind überzeugt, dass das Urteil nicht rechtskräftig werden kann: Das Patent sei einerseits hinfällig, andererseits hätten die Argumentationen Microsofts gezeigt, dass keine Patente von i4i verletzt werden.

StudiVZ: Plagiatsvorwurf

FacebookDas soziale Internetnetzwerk Facebook hat dessen deutschen Ableger StudiVZ verklagt. Das US-Original wirft StudiVZ vor, geistiges Eigentum in Form von Logo, Service und Funktion geklaut zu haben. So seien Funktionen, wie das Anstubsen (Poke – Gruscheln) und der Pinnwand (Wall) eins zu eins kopiert worden, ebenso das Design. Der einzige Unterschied: Facebook ist blau, StudiVZ rot.

Laut Facebook soll StudiVZ illegal Zugriff auf dessen Servern gehabt haben und sich Daten u.a. in Form von Quellcode besorgt haben. Diese Vorwürfe seien, so ein StudiVZ-Sprecher, haltlos. Facebook verklagt StudiVZ auf Unterlassung.

Von Seiten des Vorsitzenden der Kölner Wettbewerbskammer, Richter Heinz Georg Schwitanski, hieß es, die Prozessbeteiligten sollen sich außergerichtlich auf die Beauftragung eines Gutachtes einigen. Dieser solle prüfen, was alles im Quellcode der Kontrahenten kopiert wurde. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Gericht Mitte Juni eine Entscheidung fällen.

Facebook hatte bereits 2008 in Kalifornien gegen StudiVZ geklagt. Auch hier hieß der Vorwurf: alles kopiert.

Im Hauptquartier von Facebook in Palo Alto weiß man davon schon seit Jahren. Grund für die jetzige Klage könnte sein, dass sich der US-Gigant zu lange nicht für die ausländische Konkurrenz interessiert hat. Erst als Facebook den Sprung über den Teich wagen wollte, wurde festgestellt, dass kein Fuß mehr zu fassen ist. Bis zum Frühjahr 2008 war keine deutsche oder anderssprachige Version von Facebook verfügbar. Facebook hatte mit seiner Entscheidung, den europäischen Markt zu erobern 4 Jahre gewartet; im Internet eine viel zu lange Zeit.

Ein ähnlicher Fall zeigt sich mit Ebay. In Deutschland hatte sich seit 1999 das Auktionshaus Alando.de breit gemacht. Als Ebay in den deutschen Markt expandieren wollte, war dieser bereits belegt. Gleiches Phänomen zeigt sich bei E-Mail-Anbietern wie Hotmail. Kaum ein Benutzer hierzulande hat ein Hotmail-Konto. GMX und web.de heißen die Pendants dazu. Das amerikanische Businness-Portal LinkedIn muss mit Xing konkurrieren. Deutsche Kopien hatten bisher immer bessere Chancen, als ihre Originale.

Somit bleibt Facebook vermutlich nur eine Möglichkeit, nämlich die Strategie, die Ebay bei Alando.de angewandt hat: kurzerhand aufkaufen. Die Klagen könnten nur dazu dienen, den Preis zu drücken.

Berufsrisiko Verklagt werden

Viele Sagen ranken sich um Elektrogeräte in US-amerikanischen Haushalten, wir alle kennen die Geschichte von der Frau, die ihr Haustier im Mikrowellenherd aufgewärmt haben soll (nie bestätigt) oder von Häusern, die nach kurzgeschlossenen Steckerleisten explodiert sein sollen. Die Schadensersatzsummen betrugen in diesen Fällen immer mehrere Millionen Dollar.

Die Eltern eines Jungen, dessen iPod in Flammen aufging, haben Apple nun auf 150 000 US-Dollar Schmerzensgeld verklagt. Apple, beziehungsweise die Mitarbeiter des Apple Stores, in dem das Gerät gekauft wurde, sollen fahrlässig gehandelt haben.

Jeder Mitarbeiter eines Einzelhandelskaufhauses solle wissen, mit welchen Gefahren er rechnen muss. Jedes elektrische Kleingerät kann unvorhersehbar in Flammen aufgehen, Küchengeräte wie Mixer oder Waschmaschinen könnten sich verselbstständigen, was für die Opfer gefährliche Folgen haben kann.

Ähnlich geht es Autohändlern, die regelmäßig verklagt werden, weil die von ihnen verkauften Autos bei Auffahrunfällen oder bei der Benutzung von Handys an Tankstellen explodieren.

Der Beruf des Einzel- oder Autohändlers ist in den letzten Jahren zu einem immer weniger attraktiven geworden. Es ist nur verständlich, dass immer mehr junge Erwachsene den Beruf “Arbeitssuchender” wählen. Man weiß ja nie, was man sonst alles falsch machen könnte.