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Microsoft entfernt Office aus Online-Stores
Wer derzeit im US-amerikanischen Microsoft Store nach Office-Lösungen sucht, der geht vorübergehend leer aus, solange er nicht Office Ultimate kaufen möchte. Microsoft hat alle anderen Ausgaben der Produktreihe aus den virtuellen Regalen entfernt, um das Verkaufsverbot mit Auflagen zu erfüllen.
Microsoft muss eine patentrechtlich geschützte Technik von i4i aus den Produkten entfernen. Betroffen ist neben den Windows-Ausgaben auch Office for Mac. Die Produkte erscheinen zwar im Store, sind aber mit dem Hinweis “Dieses Produkt ist vorübergehend nicht verfügbar solange wir die (angebotenen) Versionen aktualisieren.” Man verweist auf die verfügbare Ultimate-Ausgabe von Office 2007 und die verfügbare Betaversion von 2010.
Verkaufsverbot für Word aufgehoben
(CW) Das am 11. August gefällte Verkaufsverbot gegen Microsofts Textverarbeitungsprogramm Word wurde aufgehoben.
Richter des Bundesgerichtshofs haben das von Davis gefällte Verbot nach einer Berufung aufgehoben. Microsoft muss den Verkauf einer Word-Version, die von i4i bemängelte Techniken beherrscht, demnach nicht am 10. Oktober einstellen.
Microsofts Revision war vergangene Woche im Schnellverfahren genehmigt worden, heute müssen Vertreter des Konzerns allerdings noch vor drei Richtern vorsprechen.
Richter Davis befand Microsoft für schuldig, absichtlich Patente des Klägers i4i
verletzt zu haben, um dessen Produkte überflüssig zu machen. Zur Strafe sollte Microsoft eine Summe von 290 Millionen US-Dollar an den Kläger zahlen.
Dass das Urteil aufgehoben würde, zeichnete sich ab: Fachleute bemängelten, dass das Urteil übereilt und ohne vollständige Aussprache gefallen sei. Zudem wurde dem Gericht in Texas vorgeworfen, auch in der Vergangenheit den Klägern bei bei Patentansprüchen den Klägern Recht zu geben und besonders “Klägerfreundlich” zu sein.
Sowohl Microsoft aber auch i4i zeigen sich zuversichtlich, ihre Interessen durchsetzen zu können.
Richter: Microsoft soll i4i-Patente absichtlich verletzt haben
(CW) Dokumente über das letzte Woche gegen Microsoft ausgesprochene Verkaufsverbot für Word enthalten angeblich Informationen darüber, dass sich der Konzern vorsätzlich mit “i4i” angelegt hat.
Die Vorwurf lautet, Microsoft habe seit 2001 daran gearbeitet, die von i4i entwickelte Software mit neuen Funktionen in Word überflüssig zu machen. In einem Urteil, das vergangene Woche gefällt wurde, wurde Microsoft zu einer Geldstrafe in Höhe von 290 Millionen US-Dollar und einem Verkaufsverbot für Word 2003, 2007 und 2008 (Mac) innerhalb der USA verurteilt.
Der Richter des District Court sah es als erwiesen, dass Microsoft mit den in Word implementierten Funktionen absichtlich Patente des kanadischen Softwareherstellers verletzt. Dies lasse sich auch aus einer E-Mail schließen, die vor Gericht vorgetragen wurde. Diese E-Mail wurde von Martin Sawicki, einem der Entwickler, die die XML-Funktionen für Word entwickelten, mit der Beschreibung des von i4i angemeldeten Patents weitergeleitet.
Das soll im Jahr 2003 gewesen sein. “Wir haben die Produkte von i4i vor einiger Zeit gesehen und wollten die Entwickler treffen.” und “Word 11 [später 2003 genannt] wird i4i überflüssig machen.”, ferner: “wenn wir das [was i4i macht] ordentlich machen, werden die unnötig” heißt es in der Mail angeblich.
Bei dem von i4i angemeldeten Patent geht es, soweit bekannt, um das Prinzip, Funktionen in XML-Dokumenten in getrennten Bereichen abzuspeichern. In Word wird dies so umgesetzt, dass es einen Bereich für benutzerdefiniertes XML gibt.
Microsoft kann sich demzufolge mit geringen Veränderungen an Word einem gravierenden Bestandteil des Urteils entziehen: das Verkaufsverbot wäre ungültig, wenn Word die von i4i patentierte Funktion nicht mitbrächte.
Bei Microsoft bezeichnet man diese zunächst einfach erscheinende Lösung als schwierig: die Neuentwicklung bestehender und kommender Wordversionen ist eine riesige Aufgabe, erklärt auch Richter Davis.
Wenn Microsoft dem Urteil entsprechen müsste, würde es vermutlich fünf Monate dauern, bis eine überarbeitete Word-Version zur Verfügung gestellt werden kann.
Microsoft wird übrigens nicht gezwungen, bereits ausgelieferte Versionen von Word nachträglich per Update zu verändern – stattdessen sollen nur die Versionen, die nach dem 20 Oktober verkauft werden, den Anforderungen von i4i entsprechen.
Nachwirkungen
Das Urteil mit seiner mächtigen Geldstrafe und dem zunächst verheerend erscheinenden Verkaufsverbot für Word hat erneut eine Debatte um den Sinn von Softwarepatenten ausgelöst. Softwarepatente stehen besonders in der Kritik, weil sie es erlauben, Verfahren zu patentieren (wie in diesem Fall). Zum Vergleich: Wirtschaftswissenschaftler scheiterten bisher damit, ihre Verfahren patentieren zu lassen.
In Deutschland beziehungsweise Europa sind Softwarepatente und die Patentierung von Verfahren nicht möglich (§1 Abs. 2 und 3 und Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ).
Beobachter befürchten auch, dass sich das Patent auf das von Sun geförderte OpenOffice.org auswirkt: dieses verwendet ebenfalls Funktionen für die XML-Behandlung, die mit denen von Microsoft Office vergleichbar sind.
Betroffen wäre auch das kommerzielle Produkt “StarOffice”.
US-Gericht untersagt Microsoft den Vertrieb von Word
(seattlepi) Die Patentklage der US-Amerikanischen Firma "i4i, Inc." führte jetzt dazu, dass ein Gericht in Texas dem Softwarehersteller Microsoft untersagte, ein Textverarbeitungsprogramm, das die Dateiformate DOCX, XML und DOCM lesen und schreiben lann, weiter zu vertreiben.
Das Arbeiten mit XML-basierten Formaten ist eine der wichtigsten Neuerungen in Office 2007.
Grundlage für die Klage ist laut i4i die Verletzung eines Patents von 1998. i4i konnte das Gericht überzeugen, dass Microsoft das Patent der Firma verletze.
Microsoft wurde ferner zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 290 Millionen US-Dollar verurteilt – vorläufig: denn innerhalb von zwei Monaten kann der Konzern Berufung einlegen.
Sowohl Beobachter als auch Microsoft selbst sind überzeugt, dass das Urteil nicht rechtskräftig werden kann: Das Patent sei einerseits hinfällig, andererseits hätten die Argumentationen Microsofts gezeigt, dass keine Patente von i4i verletzt werden.









































