Zensur-Gesetz gebilligt

Der in den letzten Monaten aufgekommene Wunsch nach einem Gesetzt, um den Zugriff auf Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt zu verbieten, wurde heute vom Bundeskabinett gebilligt.

Wie diverse Onlinemagazine bereits ausgiebig berichteten, soll eine Sperrliste geführt werden, die tagesaktuell an die gängisten Internetprovider in Deutschland übermittelt werden sollen. Die Provider selbst sollen dann mittels des DNS-Service die entsprechenden Seiten sperren, indem sie die Namen nicht mehr den IP-Adressen zuordnen. Die Seite wird dadurch unerreichbar – zumindest für den absoluten Laien. Jener hat aber die Möglichkeit ganz einfach diese Sperre zu umgehen. Entsprechende Videos und Tutorials sind im Netz bereits vermehrt verfügbar und der Laie braucht weniger als eine Minute, um die Methode dahinter zu verstehen.

Kinderporno-Seiten im Internet sollen zukünftig blockiert werden.

Kinderporno-Seiten im Internet sollen zukünftig blockiert werden.

Wollen Benutzer auf gesperrte Seiten zugreifen, werden sie mit einem Stopp-Symbol vor dessen Inhalt gewarnt.
Die Tatsache, dass Kinderpornografie im Netz nichts zu suchen hat, steht wohl außer Frage. Ob eine Sperrliste hierfür aber der rechte Weg ist, scheint fraglich zu sein. Kritiker bemängeln, dass einzig und allein das BKA diese Sperrliste nach gut Dünken verwalkten darf. Eine irrtümlich gesperrte Seite kann nur per gerichtlichem Beschluss wieder freigegeben werden.

Natürlich, und hier liegt das Problem, lassen sich nicht nur Kinderpornoseiten sperren. Sind weitere Inhalte nicht gewollt ist nur eine Anspassung der Sperrliste nötig, um entsprechende Inhalt auszublenden.

Freude am Stopp-Schild: Ursula von der Leyen und BKA Chef Jörg Ziercke

Freude am Stopp-Schild: Ursula von der Leyen und BKA Chef Jörg Ziercke

Auch wenn Familienministerin Ursular von der Leyen darauf pocht, dass “dringender Handlungsbedarf” besteht, so scheint es weiterhin eine Frage der Auslegung der Statistiken zu sein. So mag rein statistisch die Anzahl der Verbreitung von bristanten Bildern und Videos um 111 Prozent zugenommen haben, handelt es sich hier aber nicht, wie dargestellt, um die Menge der Verurteilungen, sondern um die Menge der Ermittlungsverfahren.
Dass gegen Kinderpornografie vorgegangen werden muss, steht fest. Die Frage ist dabei aber, warum es in Deutschland weiterhin bekannte Kinderpornogrfie-Server gibt, die auch noch in Betrieb sind. Bevor man irgendeine andere Aktion macht, gehören solche Server ausgeschaltet.
Desweiteren gibt es weitaus mehr Argumente gegen, als für eine Sperrliste.

Sie verbergen verbrecherischen Inhalt, statt diesen zu eliminieren. Weder Journalisten, noch Verbraucherschützer noch andere Organisationen haben Zugriff zu diesen Liste, da sie geheim bleiben müssen, um effektiv zu sein. Eine geheime Liste wird auf Dauer immer irgendwo auftauchen. Die skandinavischen Listen sind bereits im Umlauf. Und zu guter Letzt untergraben sie Bürgerrechte und üben Zensur.

Sei der Wunsch nach einem “sauberen” Internet auch so groß, so muss der Weg und die Möglichkeit dennoch beachtet werden. Auch wenn man es schafft, einen Weg zu sperren, oder zu blockieren, so wird es – gerade im Internet – auch weiterhin Möglichkeiten geben, verbrecherische Inhalte zu verteilen. Schlussendlich sollte man nicht das Ergebnis sperren, sondern die Ursache elimieren. Da “Konsumenten” immer Mittel und Wege finden werden, ihr Material zu sehen, sollte das Ziel eher drauf gelegt werden, die Produktion jenes Materials zu unterbinden, und nicht nur unter den Teppich kehren.

Wie Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” heute mitteilte, sollen mit dem Gesetzt bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Seiten verhindert werden. Im Vorfeld haben Deutsche Telekom, Vodafone/ Arcor, Alice, Kabel Deutschland und Telefonica O2 Verträge mit dem BKA unterzeichnet. Damit seien 75% des Marktes abgedeckt.

Überwachung auf der BKA-Website

Nach fast acht Jahren wurde die Besucherüberwachung auf der BKA-Website durch das Bundesinnenministerium gestoppt.

Die Überwachung betraf möglicherweise alle Besucher der BKA-Website, speziell diejenigen, die sich wiederholt denselben Fahndungsbrief angeschaut haben, gerieten besonders ins Fadenkreuz.

Das BKA erhoffte sich von der Vorgehensweise offensichtlich Hinweise auf gesuchte Straftäter.

Ob, und wenn, wie oft die Informationen ausgewertet wurden, und wie erfolgreich die Ermittler mit dieser Praxis waren, ist nicht bekannt.

Das Bundesjustizministerium sah in der Überwachung der Seite einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Speicherung von IP-Adressen und anderen übermittelten Daten ist an strenge Vorgaben gebunden, die bei der “Besucherfahndung” nicht gegeben war.

image Wer das liest, wird überwacht: Fahndungsbriefe auf der BKA-Website.

Im Jahr 2006 ist das BKA schon einmal für sein Vorgehen gerügt worden, erfuhr damals aber Unterstützung von Der Linken, die die Überwachung als “sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme” bezeichnete und daran keine Bedenken äußerte.

Die Ermittlung von IP-Adresse und weiteren Client-Informationen wie Betriebssystem, Browser und Zeit des Aufrufs kann nahezu jeder Webdesign-Anfänger erlernen, der zum Beispiel mit PHP oder ASP(.Net) arbeitet. Die Speicherung dieser Daten unterliegt strengen Richtlinien, so darf zum Beispiel die IP-Adresse nur nach Zustimmung des Besuchers gespeichert werden. Die gewonnenen Informationen dürfen zu statistischen zwecken ausgewertet, aber nicht dauerhaft gespeichert werden.

Video-Chat mit Wolfgang Schäuble

Morgen, am Donnerstag, veranstaltet Tagesschau.de zwischen 13:00 und 13:30 Uhr einen (nicht wirklich interaktiven) Video-Chat mit Wolfgang Schäuble, kündigt sie in einem nicht sehr neutralen Beitrag heute an. Interessierte können ab sofort ihre Fragen einschicken und Themen vorschlagen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Schon jetzt zeichnet sich ab, welche Themen die Live-Diskussion dominieren sollen: Die meisten Stimmen haben im Moment “Datenschutz” und “Vorratsdatenspeicherung”.

Wolfgang Schäuble wird sich wegen seinen Forderungen nach BKA-Novelle und Vorratsdatenspeicherung morgen nur 30 Minuten lang den kritischen Fragen der Zuschauer stellen müssen.