Wie sich Mix-Download das Vertrauen seiner Besucher erschleicht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einer E-Mail, die möglicherweise an eine größere Anzahl von PC-Besitzern verschickt wurde.

Die Autoren dieser E-Mail geben sich selbst als das BSI aus und warnen den Empfänger, dass sein Computer ungeschützt sei. Er wird zum kostenpflichtigen Download des normalerweise kostenlosen Antivirenprogramms Antivir von Avira aufgefordert.

Die E-Mail verweist auf die Website “Mix-Download”, die Freeware-Programme zum Download anbietet. Um die Software herunterladen zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich, die 96 Euro kosten soll.

imageVersucht, mit grünem Anti-Malware-Logo Vertrauen zu erwecken: Die Website “Mix-Download”, jetzt am Pranger.

Die Website verlangt nach einem Klick auf den “Download”-Button die Eingabe persönlicher Daten. Der Aufforderung gehen leider immer noch viele Anwender nach, obwohl sie nicht wissen, an wen diese Daten übermittelt werden und was damit gemacht wird.

Das Modell ist bekannt, die Preise ebenso: Nach der Anmeldung erhält der unaufmerksame Besucher, der die Kostenhinweise nicht gesehen hat, Rechnungen per E-Mail; in seltenen Fällen per Post.

Wichtig ist und bleibt der Rat: Nicht zahlen!

Mit Websites wie der oben genannten und weiteren Themen zu Internet-Betrügereien befasst sich die Website Abzocknews.de näher.

Gut zu wissen

  • Trotz der Rechnungen und Mahnungen gab es noch keinen Fall, in dem die Besucher eines dieser Angebote zahlen mussten.
  • In einem einzelnen Fall kam es zu einem Urteil: Der Angeklagte gehörte zu der Gruppierung, die solche Websites betreibt.
  • Freeware-Programme können Sie in der Regel beim Hersteller herunterladen und unterstützen diesen dank Werbeeinblendung sogar dabei, sein kostenloses Angebot zu betreiben. Von Downloads bei Drittanbietern haben die Hersteller in der Regel nichts.

Wie man mit Forderungen der Abzocker umgeht, erklärt der Katzenjens im Schnelldurchlauf:

Connects 2 Content fordert von Angebotsnutzern Geld

Die Firma Connects 2 Content, die die Angebote Fabriken.de und Rezept-Ideen.de betreibt, teilte ihren registrierten Nutzern im Januar mit, dass die Angebote aufgrund einer AGB-Änderung ab dem 1. Februar kostenpflichtig würden. Wer die (bis dahin kostenlose) Mitgliedschaft nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung kündige, werde automatisch Nutzer des kostenpflichtigen Angebots.

Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durch eine einseitige Änderung zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft bereits bisher kostenlos registrierter Nutzer führen.

Eine Änderung der AGB zu Ungunsten der Kunden ist nicht möglich.

Nutzern, die Rechnungen erhalten, wird empfohlen, schriftlich zu widersprechen.

In einschlägigen Foren berichteten einige Nutzer, dass sie Strafantrag gegen Connects 2 Content gestellt hätten.

ScreenShot088Und plötzlich kostenpflichtig: Rezept-Ideen.de

Mit sogenannten “Abofallen” versuchten sich in der Vergangenheit schon viele Firmen zu etablieren. Zuletzt sorgte das immer noch laufende Angebot opendownload.de für Aufsehen.

“Abzocker!” – Scharfe Kritik an Content Services Ltd. und opendownload.de

Auf der Website opendownload.de (kein Link) bietet Content Services Ltd. für den deutschsprachigen Raum eine Plattform an, die den Nutzern nach Registrierung Zugang zu einem “Memberbereich” gewährt, wo sie “Zugriff zu allen Programmen inkl. Bewertungen” erhalten sollen. Der Hinweis, dass für die Registrierung Kosten anfallen, ist etwas unauffällig rechts oben neben dem Registrierungsformular angebracht. 8 Euro Monatlich soll der Spaß kosten, die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

Eigentlich kann man alles, was bei opendownload.de angeboten wird, kostenlos und unmanipuliert von anderer Stelle bekommen – Softwaredownloads wie Bewertungen.

Die Website opendownload.de ist eine weitere, die nach einem beliebten Modell aufgebaut wurde: Dem Nutzer wird suggeriert, sich für einen Download anmelden zu müssen. Hat man ein Programm imageausgewählt und klickt auf “Download”, erwartet man eigentlich, dass der Download startet – wie man es von anderen Websites kennt. Stattdessen bekommt der Besucher ein Anmeldeformular oder alternativ dazu einen Link zur Registrierungsseite zu sehen, auf der natürlich persönliche Daten verlangt werden – sehr ungewöhnlich für eine Downloadseite.

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In Deutschland unzulässig: Der Zwangsverzicht auf die Widerrufserklärung.

Um den Download fortsetzen zu können, muss der Besucher seine E-Mails abrufen, um den Registrierungscode auf der Website eingeben zu können – perfekt also, um Besucher erstens zur Angabe persönlicher Daten zu bringen und anschließend noch zu kassieren: spätestens zwei Wochen nach der Registrierung flattert die Rechnung entweder per E-Mail oder auf dem Postwege in den Kasten. Als Beweist werden wieder einmal die IP-Adresse sowie alle anderen gemachten Angaben vorgebracht. Zahle man nicht, so droht man schon fast, habe man mit einer Anzeige zu rechnen. Versandt werden die Briefe von einem weiteren Anwalt, der sich den Geldmaschinen hergegeben hat: Olaf Tank, so heißt es in einem Eintrag bei infopirat.de, versende im Namen von Content Services Ltd. die Mahnungen.

Aus den Meldungen mehrerer spezialisierter Seiten geht inzwischen hervor, dass sich der Bundesverband Verbraucherzentrale dem Fall bereits angenommen und inzwischen drei Abmahnungen zugestellt habe. Da bisher noch keine Unterlassungserklärung der Betreiber von opendownload.de eingegangen sei, kann man damit rechnen, dass die Seite noch eine Zeit lang verfügbar bleiben und Geld scheffeln wird.

Falls auch Sie Opfer dieser Maschinerie geworden sind: Stellen Sie klar, dass Sie das Angebot nicht in Anspruch genommen haben. Die IP-Adresse, die der Anbieter als Beweis anbringt, ist als solcher nicht zulässig und für Erfahrene sogar manipulierbar. Genauso kann jeder Andere Ihre Adressdaten in das Formular eingetragen haben.

Trotz der “Erklärung” bei der Anmeldung haben Sie ein Widerrufsrecht, von dem Sie Gebrauch machen sollten – der Zwangsverzicht auf dieses Recht ist in Deutschland nicht zulässig.

Alles in Allem lautet der richtige Rat: Zahlen Sie nicht!

Nachgetragen: Content Services Ltd. hofft auf Geschäfte mit Skype-“Tippfehlerdomains”

Offensichtlich verfolgte Content Services Ltd. noch weitere dreiste Methoden, um Verbraucher in die Falle zu locken. So wurden mehrere Domains registriert, die Unachtsame mit denen des echten Skype verwechseln konnten: Neben skype.at wurden auch die “Tippfehlerdomains” scyp.de, skyp.de, scipe.de, scype.de und skyp.at registriert, um auf das eigene kostenpflichtige Portal weiterzuleiten.

Die Domains leiteten nur kurz nach dem Bekanntwerden auf die echte Skype-Website weiter.