Bild Nummer 1: Fällt beim Auspacken gleich ins Auge, da die Heftmitte aufgeschlagen ist.
Nummer 2: Das Deckblatt der Anleitung.
Und das ist in der Verpackung:
Buchstaben schlägt man nicht.
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Bild Nummer 1: Fällt beim Auspacken gleich ins Auge, da die Heftmitte aufgeschlagen ist.
Nummer 2: Das Deckblatt der Anleitung.
Und das ist in der Verpackung:
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Der Gemüsebauer Hans W. aus Urst klagt vor dem Gemüsegericht auf die Auszahlung der 210 Millionen Euro Entschädigung, die die Europäische Union Gemüsebauern auszahlt, die durch die Warnungen vor angeblich EHEC-verseuchten Gurken und Tomaten erhebliche Gewinnverluste erfahren mussten.
Seitens der EU war angedacht, die Auszahlungssumme anteilig in Abhängigkeit der Verluste auf die europäischen Gemüsebauern zu verteilen. W. interpretierte die Aussage der EU-Abgeordneten aber als großzügiges Werbeversprechen, das zu erfüllen ist.
Wie die Klage ausgeht, ist noch offen.
Beobachter räumen W. aber geringe Chancen ein, zumal er durch die Warnungen vor Gurken und Tomaten keinen Verlust gemacht haben dürfte, da er selber nur Erdbeeren anbaut und den Gurkenanbau bereits vor 5 Jahren aufgegeben hat.
Außerdem hat sich W. als sogenannter Seuchentroll einen Namen gemacht, bereits in der Vergangenheit soll er versucht haben, Entschädigungen wegen angeblicher Seuchenbelastungen einzuheimsen.