Bild Nummer 1: Fällt beim Auspacken gleich ins Auge, da die Heftmitte aufgeschlagen ist.
Nummer 2: Das Deckblatt der Anleitung.
Und das ist in der Verpackung:
Mein Kommentar zu dem vor drei Tagen bei BasicThinking veröffentlichten Beitrag “Online bestellt? Der Verpackungswahn hat ein Gesicht” wurde etwas länger, weshalb ich beschlossen habe, ihn zu etwas bebildern und hier zu veröffentlichen.
Wer zu Weihnachten seine Geschenke (vor allem die für sich selbst
) im Internet bestellt hat, ist bestimmt Empfänger von kuriosen Verpackungen geworden. Da wird an Verpackungsmaterial gespart oder zu viel verwendet. Für Kabel werden große Kartons verwendet, dann fehlt es bei empfindlichen Teilen wieder an Polstermaterial.
Letztes Jahr habe ich mein Laptop bekommen, das schon vom Hersteller nach der Methode “Schachtel-in-Schachtel” verpackt wurde. Zwar sehr kompakt aber nach der Meinung des Versandhändlers Notebooksb*ll*ger nicht sicher genug. Der steckte es in einen Karton, in den die Herstellerverpackung mindestens drei mal gepasst hätte. Die entstandenen Leerräume wurden mit kleineren Kartons und zerschnittener Blisterfolie zugestopft.
Angesichts der Tatsache, dass Computerspiele in der Vergangenheit immer zu Gewaltakten geführt haben, haben die Innenminister der Länder nun eine Pflichtkennzeichnung für Computerspiele beschlossen.
2001 trainierten die Terrorpiloten mit einem Flugsimulator für den PC, Dieter Althaus bereitete sich mittels Ski-Simulator vor, der auch dazu führte, dass sich zahlreiche Computerspieler im Real Life mit Skiern vom Dach stürzten und fast alle Autodiebe üben mit GTA San Andreas ihre Einsätze und die Flucht vor der Polizei.
Ebenso beliebt sind Ego-Shooter, die Mitglieder von Schützenvereinen und Polizisten regelmäßig nutzen, um das Zielen zu üben. Auch Soldaten machen von diesen Spielen gebrauch, weil sie damit taktisches Vorgehen, die Bedienung ihrer Ausrüstung und Waffen üben können und die Hemmschwelle zum Töten gesenkt wird.
Nachdem zahlreiche Versuche, die Spiele zu verbieten, vor dem gesunden Menschenverstand und einem Großteil der Volksvertreter, die im Sinne ihrer Wähler entschieden haben, gescheitert war, beschlossen die Innenminister der Länder sowie das Bundesinnenministerium für Sicherheit eine Neuregelung, die in ähnlicher Weise schon seit einigen Jahren anderweitig praktiziert wird.
Neben verschärften Regelungen der Altersfreigabe (USK) gilt ab sofort auch eine Kennzeichnungspflicht mit Warnhinweisen. Ziel ist es, mehr Menschen vom Konsum der Spiele abzubringen und vor den Gefahren zu warnen.
Auf jeder Verpackung müssen zwei Hinweise angebracht werden, auf der Vorderseite einer von drei vorgegebenen und auf der Rückseite abwechselnd unterschiedliche ergänzende.
Siehe auch: