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Union erwirkt Recht auf Weiterverkauf von Adressdaten

Nach den Verhandlungen um das neue Bundesdatenschutzgesetzt erwirkte die Union (CDU/CSU) mit ihrer Drohung, die Gesetzesänderung scheitern zu lassen, einen Kompromiss, mit dem sich die SPD nicht zufrieden zeigen will.

Bei der Neuregulierung im Datenschutzgesetz habe man zwar Verbesserungen erzielen können, im Wesentlichen sei man aber unzufrieden, so Sebastian Edathy, SPD.

Firmen, die Adressdaten von Kunden besitzen, dürfen diese auch weiterhin verkaufen, solange die Person, um deren Daten es dabei geht, nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wenn Firmen aber gekaufte Adressen verwenden, müssen sie den Verbraucher aber informieren, woher sie diese haben. Die Verbraucher können der Verwendung dann widersprechen.

Das von der SPD gewünschte Verbandsklagerecht wurde von der Union abgeschmettert: Dieses Recht hätte es Verbraucherschutzzentralen ermöglicht, Klagen zu führen und somit die Datenschutzbeauftragten der Länder entlastet.

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